Menschenrechts­beauftragter ruft zu weiteren Freilassungen auf

Menschenrechts­beauftragter ruft zu weiteren Freilassungen auf

19.. September 2013

19. September 2013

Löning_kleinDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, ruft die iranische Regierung dazu auf, alle Inhaftierten freizulassen, die wegen ihres Kampfes für politische Freiheit oder ihrer Religionszugehörigkeit in iranischen Gefängnissen einsitzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Löning äußerte sich heute im Zusammenhang mit der Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und weiterer politischer Häftlinge.

Präsident Ruhani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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19. September 2013

Löning_kleinDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, ruft die iranische Regierung dazu auf, alle Inhaftierten freizulassen, die wegen ihres Kampfes für politische Freiheit oder ihrer Religionszugehörigkeit in iranischen Gefängnissen einsitzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Löning äußerte sich heute im Zusammenhang mit der Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und weiterer politischer Häftlinge.

Präsident Ruhani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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19. September 2013

Löning_kleinDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, ruft die iranische Regierung dazu auf, alle Inhaftierten freizulassen, die wegen ihres Kampfes für politische Freiheit oder ihrer Religionszugehörigkeit in iranischen Gefängnissen einsitzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Löning äußerte sich heute im Zusammenhang mit der Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und weiterer politischer Häftlinge.

Präsident Ruhani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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19. September 2013

Löning_kleinDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, ruft die iranische Regierung dazu auf, alle Inhaftierten freizulassen, die wegen ihres Kampfes für politische Freiheit oder ihrer Religionszugehörigkeit in iranischen Gefängnissen einsitzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Löning äußerte sich heute im Zusammenhang mit der Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und weiterer politischer Häftlinge.

Präsident Ruhani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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Präsident Ruhani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, ruft die iranische Regierung dazu auf, alle Inhaftierten freizulassen, die wegen ihres Kampfes für politische Freiheit oder ihrer Religionszugehörigkeit in iranischen Gefängnissen einsitzen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Löning äußerte sich heute im Zusammenhang mit der Freilassung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und weiterer politischer Häftlinge.

Präsident Rohani hat im Wahlkampf mehr Bürgerfreiheiten gefordert und angekündigt, sich insbesondere für die freie Meinungsäußerung aller iranischen Bürger einzusetzen. Diese Freilassungen können daher nur ein erster Schritt sein, denn es sitzen noch sehr viele Menschen widerrechtlich in iranischen Gefängnissen. Ich rufe die iranischen Behörden daher auf, nun endlich Irans Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen. Kein Mensch darf wegen seines politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements oder freier Meinungsäußerung inhaftiert oder verurteilt werden.

Momentan sind es allein in Bezug auf die Religionsgemeinschaft der Bahá’í 115 Iranerinnen und Iraner, die über das ganze Land verteilt wegen ihres Glaubens in Gefängnissen eingesperrt sind. Seit 2004 wurden 711 Bahá’í inhaftiert, heißt es in dem aktuellen Bericht (pdf) zur Lage der Bahá’í im Iran der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Darüber hinaus wurden in 289 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. In weiteren 43 Fällen wurden Bahá’í vor Ablauf ihrer Haftstrafe zwar entlassen, indes ohne ihren rechtlichen Status zu kennen. Damit sind noch 482 Fälle gerichtlich anhängig bzw. unklar, sodass weitere Haftstrafen drohen.

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