Antwort v. Prof. Schmidtke Dt. Bundestag

                                                                        Berlin, 19.10.2018

Sehr geehrte Frau Naziri,

im Namen von Frau Prof. Schmidtke danke ich Ihnen für Ihre Nachricht.

Die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen ist bereits seit einigen Jahren im Fokus der Gesundheitspolitik. Sie bedeutet in der Tat eine enorme Herausforderung für unser Gesundheitssystem. Geflüchtete und Asylsuchende haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes Zugang zu einer angemessenen gesundheitlichen Versorgung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben sie insbesondere einen Anspruch auf eine notwendige weitergehende fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Die Bundesregierung hat mit der Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes bereits anerkannt, dass für besonders schutzbedürftige Asylsuchende und Flüchtlinge, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben und die Empfänger laufender Leistungen nach § 2 AsylbLG sind, eine Stärkung der Versorgungsangebote in der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung erforderlich ist.

Die stationäre psychiatrische Versorgung von Flüchtlingen und besonders die daraus resultierende Belastung für das Fachpersonal ist jedoch zu überprüfen. Frau Prof. Schmidtke dankt Ihnen für den Hinweis und wird diesen an das Bundesministerium für Gesundheit als zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Sophia Maria Kübler
Wiss. Mitarbeiterin

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Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied im Gesundheitsausschuss

Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

 

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